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Zentral- KODA Mitarbeiterseite
Georg Grädler, Sprecher der Mitarbeiterseite
Odenwaldstrasse 68, 69124 Heidelberg
Tel: 06221/784064 Mobiltelefon: 01751281429 Fax: 06221/784041
E-Mail: Georg.Graedler@t-online.de


In ihrer Sitzung am 26.9.2000 hat die Mitarbeiterseite der Zentralkoda einstimmig die nachfolgende Stellungnahme verabschiedet.

Diese wurde dem Verband der Diözesen absprachegemäß so rechtzeitig zugeleitet, daß darüber in der Sitzung des Verwaltunsgrates der Diözesen am 11./12. Oktober entschieden werden kann.


Stellungnahme zur Frage der Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Aufsichtsgremien der KZVK

Das Angebot des VDD im Gespräch am 4.8.2000 lautet:

Die Mitarbeiterseite kann zwei Mitglieder auf Vorschlag der Mitarbeiterseite der Zentral-KODA in den Verwaltungsrat der KZVK zum 1.1.2001 entsenden

Die Mitarbeiterseite der Zentral-Koda nimmt dazu wie folgt Stellung:

Für alle den Inhalt von Arbeitsverhältnissen betreffenden Angelegenheiten sind lt. Art.7 Abs. 1 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes paritätisch besetzte Gremien zuständig. Die Satzung der KZVK entspricht insoweit nicht der Grundordnung für den kirchlichen Dienst.

Ziel der Mitarbeiterseite ist es, die volle Parität im Verwaltungsrat der KZVK herzustellen und eine angemessene Mitsprache bei der Besetzung des Vorstands zu erreichen, da die Zusatzversorgung/betriebliche Altersversorgung Bestandteil der Vergütung und damit Inhalt des Arbeitsverhältnisses ist.

Da nachvollziehbar ist, dass wegen der Notwendigkeit einer Satzungsänderung bei der KZVK eine höhere Beteiligung von Mitarbeitern nicht kurzfristig erreichbar ist, fordern wir zunächst zum 1.1.2001 eine - ohne Satzungsänderung durchführbare -Beteiligung von 6 Vertretern, die von der Mitarbeiterseite der Zentral-KODA zur Entsendung in den Verwaltungsrat der KZVK vorgeschlagen werden. Davon sollen zwei Vertreter nicht unbedingt aus dem Bereich der Versicherten kommen müssen.

Die Mitarbeiterseite stellt fest, dass die Beschlusskompetenz für die Zusatzversorgung / betriebliche Alterssicherung bei der arbeitsrechtlichen Kommission und den KODA´en liegt.