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Schreiben von Herrn Dr. Albert Hauser, Caritasverband der Erzdiözese München und Freising, an alle Dienstgebervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes vom 18.06.1999

 

Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission am 17. Juni 1999

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen der Sprecher der Dienstgeber in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbands darf ich Sie vom Ablauf der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 17. Juni 1999 in Bad Honnef und über das weitere Vorgehen unterrichten.

Nach eingehenden Vorberatungen hatten sich die Vertreter der Dienstgeber in der Arbeitsrechtlichen Kommission auf folgende Haltung und Verhandlungslinie für die Kommissionssitzung festgelegt:

  • Keine Übernahme des BAT 1 : 1, weil dies für viele Einrichtungen und Dienste wirtschaftlich nicht tragbar ist; die ungesicherte Lage vieler sozialer Einrichtungen und Dienste erfordert neben grundsätzlichen strukturellen Änderungen der AVR auch kurzfristige Entlastungen gegenüber dem BAT-Abschluss
  • Übernahme des BAT-Abschlusses nur bei gleichzeitiger Vereinbarung konkreter Kompensationen, wie z. B.
    • keine Einmalzahlung in Höhe von DM 300,-- oder
    • zwar Einmalzahlung, dann aber späteres Inkrafttreten (z.B. 1. Juli), oder
    • Vereinbarung einer "Notfallklausel", nach welcher der gesamte BAT-Abschluß 1999 oder einzelne Teile davon in wirtschaftlich gefährdeten Einrichtungen nicht umgesetzt werden
    • in jedem Fall (auch bei keiner Einigung in der AK): keine Verschiebung der Beschlussfassung auf die Oktober-Sitzung der AK.

 

Mit dieser Strategie sind die Dienstgeber in die Sitzung der AK am 17. Juni gegangen. Die Sitzung war zunächst begleitet von einer Demonstration zahlreicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere aus der Region, aber auch aus anderen Bundesländern, die lautstark und auf Transparenten "ihren gerechten Lohn" forderten; ihre Arbeit dürfe nicht schlechter bezahlt werden als im öffentlichen Dienst.

In der Sitzung der Kommission selbst ist dann ausschließlich der Tagesordnungspunkt "Tarifabschluss im öffentlichen Dienst 1999" behandelt worden. Die Vertreter der Mitarbeiter haben zunächst (erneut) den Antrag eingebracht, den BAT-Abschluss 1999 für den öffentlichen Dienst in vollem Umfang in die AVR zu übernehmen. Da sämtliche Dienstgeber-Vertreter dagegen gestimmt haben, ist der Antrag abgelehnt worden.

Die Dienstgeber-Seite hat sodann den Vorschlag eingebracht, als Sonderregelung für den Tarifabschluss 1999 einen neuen Abschnitt XVII in die Anlage 1 der AVR aufzunehmen, der eine "Notfallklausel" beinhaltet.

Nach intensiven, zum Teil emotional geführten Diskussionen haben die MitarbeiterVertreter dann ihrerseits den Antrag gestellt, den BAT-Abschluss in vollem Umfang in die AVR zu übernehmen, verknüpft mit der Erweiterung des Abschnitts XVI der Anlage 1 zu den AVR ("Öffnungsklausel für Notsituationen"), um einen Absatz c) cc): "die Vergütungserhöhung 1999 bis längstens zum 31. März 2000 zu verschieben."
Gegen diesen Antrag haben sämtliche Dienstgeber-Vertreter gestimmt; sie haben diese Haltung vor allem damit begründet, dass eine solche Regelung zu unflexibel und zu zeitaufwendig sei; angesichts der zeitlichen Geltungsdauer bis März 2000 seien kaum Fälle denkbar, in denen eine solche Regelung durchgeführt werden könne.

Wegen der langen Diskussionen zu diesen Fragen ist die AK daraufhin unter erheblichen Zeitdruck geraten. Die Sprecher der Dienstgeber haben unter diesen Umständen (zunächst) daher davon abgesehen, die ursprünglich vorgesehenen Anträge

  • BAT ohne Einmalzahlung
  • BAT mit Einmalzahlung, aber mit späterem Inkrafttreten

zu stellen. Sie haben vielmehr eine größere Chance für eine Einigung mit den Mitarbeitern noch am 17. Juni darin gesehen, den zweiten Mitarbeiter-Antrag aufzugreifen und eine verhandlungsfähige Alternative anzubieten. Die Dienstgeber-Sprecher haben daher folgenden Antrag gestellt:

 

"Die Arbeitsrechtliche Kommission beschließt die Übernahme des BAT-Abschlusses 1999 in die AVR im Zusammenhang damit wird in Anlage 1 AVR folgender neuer Abschnitt XVII eingefügt:

a) Um die Arbeitsplätze der Mitarbeiter in wirtschaftlich schwierigen Situationen zu erhalten und betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden, soll der Dienstgeber zunächst bestehende organisatorische und arbeitsrechtliche Möglichkeiten, wie den Abbau von bestehenden Erholungsurlaubsansprüchen und Überstunden oder die Einführung von Kurzarbeit prüfen.

b) Wird eine Einrichtung im Sinn der MAVO trotzdem das Ziel der Kostendeckung für einen begrenzten Zeitraum nicht erreichen, kann zum Ausgleich des Haushaltsund Wirtschaftsplans und zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen eine Dienstvereinbarung mit der Mitarbeitervertretung oder der Gesamt-Mitarbeitervertretung abgeschlossen werden, in der für die Zeit vom 1. Januar 1999 bis zum 31. März 2000 folgende Regelungen getroffen werden:

c)

aa) Keine Anwendung des Abschnitts III a der Anlage 1 zu den AVR (Einmalzahlung)

bb) Anwendung der Vergütungstabellen und -beträge

  • der Anlagen 3 bis 3 c, der Anlage 4, des § 2 der Anlage 6 a sowie der Anlagen 7 und 10 zu den AVR, jeweils in der Fassung ab 1. Januar 1998 bzw.
  • der Anlagen 3 bis 3 c (Ost), der Anlage 4 (Ost), des § 2 der Anlage 6 a (Ost) zu den AVR sowie des § 2 a Absätze 10 und 13 AT AVR, jeweils in der Fassung ab 1. September 1998

cc) Anwendung des Abschnitts XIV der Anlage 1 zu den AVR bzw. des § 2 a Absatz 3 AT AVR (Weihnachtszuwendung) in der Fassung für das Jahr 1998

dd) Anwendung des Abschnitts XI der Anlage 1 zu den AVR in der Fassung ab 1. Januar 1998 bzw. des § 2 a Absatz 3 AT AVR (Einsatzzuschlag) in der Fassung ab 1. September 1998.

d) Der Dienstgeber ist verpflichtet, ab 1. April 2000 die zu diesem Zeitpunkt geltenden Vergütungstabellen und -beträge der AVR anzuwenden. Der Dienstgeber kann die Vergütungstabellen und -beträge auch zu einem früheren Zeitpunkt und schrittweise anheben.

e) Während der Anwendung dieser Regelung sind betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen.

f) Die Anwendung dieser Regelung ist der Arbeitsrechtlichen Kommission anzuzeigen."

 

Die Vertreter der Mitarbeiter in der AK haben Beratungsbedarf zu diesem Antrag geltend gemacht. Die Dienstgeber-Vertreter haben daher davon abgesehen, den Antrag zur Abstimmung zu stellen, um die Möglichkeit einer sachlichen Einigung aus zeitlichen oder formalen Gründen nicht zu gefährden. Die Sprecher der Dienstgeber haben vielmehr beantragt, ihren Beschlussantrag in die Vorbereitungskommission zu überweisen und in einer Sondersitzung der AK zu behandeln, die in den nächsten vier Wochen stattfinden müsse, weil ein Zuwarten bis zur Oktober-Sitzung ausgeschlossen sei; sinnvoll sei ein solches Prozedere allerdings nur dann, wenn die Mitarbeiter-Vertreter erklärten, zielführend über diesen Antrag verhandeln zu wollen.

Nachdem die Sprecher der Mitarbeiter-Vertreter eine solche Zusicherung zu Protokoll abgegeben hatten, wurde der Antrag der Diensgeber in die Vorbereitungskommission überwiesen und eine Sondersitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission für den 14. Juli, voraussichtliche in Mainz, vereinbart; die Vorbereitungskommission trifft sich am 12. Juli in Frankfurt/Main.

 

Ich darf folgendes Fazit ziehen:

Die Vertreter der Dienstgeber haben in der Sitzung der AK am 17. Juni die volle Übernahme des BAT angeboten, falls für wirtschaftlich gefährdete Einrichtungen eine mit der jeweiligen Mitarbeitervertretung abzuschließende Dienstvereinbarung eine bis 31. März 2000 befristete Ausnahme vorsieht. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Mitarbeiter-Vertreter am 14. Juli verhalten; sollten sie das vorgelegte Angebot der Dienstgeber ablehnen, können die Dienstgeber-Vertreter noch die beiden Anträge stellen, den BAT ohne Einmalzahlung bzw. mit späterem Inkrafttreten zu beschließen. Sollte auch dies abgelehnt werden, wird es heuer wohl keinen Tarifbeschluss im Bereich der AVR geben.

Die einzelnen Träger werden dann in eigener Verantwortung zu entscheiden haben, ob und in welcher Höhe sie höhere Vergütungen und ein volles bzw. "eingefrorenes" Weihnachtsgeld bezahlen. Eine generelle Empfehlung der Sprecher der Dienstgeber in der AK ist nicht sinnvoll.

Die Sprecher der Dienstgeber wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie diesen Sachverhalt in Ihrem Bereich veröffentlichen könnten. Im Namen aller Dienstgeber in der AK und im gemeinsamen Interesse (wie ich persönlich meine, auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) wünsche ich der Sitzung der Kommission am 14. Juli Erfolg.

 

Für die Sprecher der Dienstgeber in der AK

Ihr

Hauser