1. Die Vorlage stichhaltiger Gründe für einen Systemwechsel.
Angesichts der exzellenten Finanzsituation der Kasse sind die bislang
vorgebrachten Gründe nicht überzeugend; sie treffen allenfalls
auf die VBL zu.
2. Eine verbindliche Feststellung des Bundesministers der Finanzen
(BMF), dass das von der KZVK geplante Modell samt seiner strukturellen
Einbettung in kirchliche Aufsichtsgremien die Förderfähigkeit
nach den Riesterschen Grundsätzen erfüllt.
3. Eine Palette von Modellberechnungen von Versicherungsverläufen
caritativer Dienste in alten und neuen Bundesländern nach dem
bisherigen und nach dem geplanten System unter Einschluss von Invalidität.
4. Verbindliche Werte für Regelbeitrag und Messbetrag.
5. Die Definition des Versorgungsbeitrags als Lohnbestandteil.
6. Die inflationsbereinigte Festlegung der Mindestdynamisierung nicht
unter 1%
7. Die Kompensation eventueller steuer- und sozialversicherungsrechtlicher
Nachteile.
8. Die Klärung der Finanzierung der Sonderkomponente Ost.