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AK-Info 10/2001 (2)

Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit der Dienstnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes:
Becker-Freyseng, Dr. Clausen, Cleophas, Dorenkamp, Kammerbauer, Koch, Sudhop, Schwendele, Taudte
Vervielfältigung und weitere Verbreitung mit Quellenangabe erlaubt und erwünscht

Die Forderungen der Dienstnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission zur Zusatzversorgung vom 30.10.2001

Getrennt ...

berieten Dienstnehmerseite und Dienstgeberseite in Frankfurt auf einem Studientag über die von der kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln geforderte Umstellung von der gesamtversorgung auf ein Punktemodell. Zu einem gemeinsamen Abgleich der Positionen kam es jedoch nicht - die Dienstgeberseite reklamierte noch Abstimmungsbedarf mit ihren Kollegen von der verfasstkirchlichen Seite. Diese Abstimmung findet ebenfalls am 30.10. statt.

Die Dienstnehmerseite hat sich in drei Arbeitsgruppen mit den grundsätzlichen und speziellen Problemen der geplanten Umstellung befasst. Dabei tauchten neue Probleme auf, die einer Lösung bedürfen.

Gefordert ...

wird von der Dienstnehmerseite:

1. Die Vorlage stichhaltiger Gründe für einen Systemwechsel. Angesichts der exzellenten Finanzsituation der Kasse sind die bislang vorgebrachten Gründe nicht überzeugend; sie treffen allenfalls auf die VBL zu.

2. Eine verbindliche Feststellung des Bundesministers der Finanzen (BMF), dass das von der KZVK geplante Modell samt seiner strukturellen Einbettung in kirchliche Aufsichtsgremien die Förderfähigkeit nach den Riesterschen Grundsätzen erfüllt.

3. Eine Palette von Modellberechnungen von Versicherungsverläufen caritativer Dienste in alten und neuen Bundesländern nach dem bisherigen und nach dem geplanten System unter Einschluss von Invalidität.

4. Verbindliche Werte für Regelbeitrag und Messbetrag.

5. Die Definition des Versorgungsbeitrags als Lohnbestandteil.

6. Die inflationsbereinigte Festlegung der Mindestdynamisierung nicht unter 1%

7. Die Kompensation eventueller steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Nachteile.

8. Die Klärung der Finanzierung der Sonderkomponente Ost.

Bekräftigt ...

hat die Dienstnehmerseite die bereits veröffentlichten Forderungen der Zentral-KODA vom Mai 2001 und die Forderungen der Mitarbeiterseite der Zentral-KODA vom Juni 2001 (s. AK-Magazin Nr. 18)