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AK-Info 06/1999

Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit der Dienstnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes:
W.Becker-Freyseng, Dr.G.R.Clausen, F.-J.Dorenkamp, H.Sudhop, Th.Schwendele, J.Taudte
Vervielfältigung und weitere Verbreitung mit Quellenangabe erlaubt und erwünscht

 

Die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 17.06.1999

Gescheitert...

ist erneut der Versuch der AK, den BAT-Abschluß 1999 in die AVR zu übernehmen. Eine Übereinkunft scheiterte an den letzten Zentimetern einer fast schon gebauten Brücke.

Chronologie der Ereignisse:

Morgens kurz vor 8 Uhr in der Kapelle: Mitten ins "Herr, ich bin nicht würdig: ..." schallte von draußen per Megaphon herein: "Kolleginnen und Kollegen, es geht um unser Gehalt" - und da wußte auch der letzte, worum es heute ging. Gut 100 Kolleginnen und Kollegen aus kirchlichen Häusern vom Bodensee bis Düsseldorf bekundeten mit einem freundlichen Umzug ihre Solidarität mit den Kollegen von der Dienstnehmerseite und forderten lautstark die Übernahme des BAT- Abschlusses ohne Abstriche. Rhetorisch geschickt und charmant überreichte Mechthild Alberts von der DiAG Köln Generalvikar Feldhoff als Vorsitzenden der AK die gesammelten Unterschriften von über 40 000 kirchlichen Mitarbeitern aus dem ganzen Bundesgebiet, die das Gleiche forderten.

Bloß bei der Umsetzung der Forderung gab es Probleme. Als erstes scheiterte der Antrag der Dienstnehmerseite, den BAT-Abschluß unverändert zu übernehmen. Keine Hand der Dienstgeber rührte sich dafür. Diese hatten bereits am Vorabend signalisiert, ohne eine weitreichende Entlastungsmöglichkeit in Mark und Pfennig für Einrichtungen, die nicht kostendeckend arbeiteten, sei diesmal kein Blumentopf zu gewinnen.

Dann begann die Suche nach Kompromissen. Ein zweiter Versuch der Dienstnehmerseite, die Übernahme mit einer Ausstiegsklausel für notleidende Einrichtungen im Rahmen der bereits vorhandenen Anlage 1 Abschnitt XVI zu ermöglichen, wurde von Dienstgeberseite erneut als nicht ausreichend abgelehnt weil das ganze Verfahren viel zu kompliziert und zeitraubend sei. Man brauche eine schnelle, sofort umsetzbare Lösung.

Diese Forderung machte wiederum die Dienstnehmerseite hellhörig, zurecht, wie sich herausstellte, denn der Antrag der Dienstgeber auf einen Abschnitt XVII der Anlage 1 zu den AVR war so weitgehend formuliert, daß fast jede Caritaseinrichtung sich der Tariferhöhung bis April 2000 mit der Begründung hätte entziehen können, sie arbeite nicht kostendeckend, und damit entfiele die Erhöhung.

Leider gelang es in der verbleibenden Zeit nicht dieses "Scheunentor" zum Ausstieg auf ein vernünftiges Türchen zu reduzieren.

Resultat: der Antrag ist offen. Die Vorbereitungskommission soll ihn aufbereiten, beraten und beschlossen werden soll er auf einer Sondersitzung am 14. Juli 1999.

Die Dienstnehmerseite verschließt sich nicht den realen Finanznöten einzelner Einrichtungen, wehrt sich aber gegen eine unkontrollierte Öffnung zum ersatzlosen Ausstieg, auch wenn er nur befristete ist.

Die AK-Dienstnehmer bedanken sich bei ihren Kolleginnen und Kollegen für die bisher gezeigte (und auch weiter notwendige!) Solidarität und Unterstützung und hoffen, am 14. Juli endgültig ein positives Ergebnis mitteilen zu können. Also: Durchhalten!