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AK-Info 06/2001

Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit der Dienstnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes:
Becker-Freyseng, Dr. Clausen, Cleophas, Dorenkamp, Kammerbauer, Koch, Sudhop, Schwendele, Taudte
Vervielfältigung und weitere Verbreitung mit Quellenangabe erlaubt und erwünscht

Die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 20. Juni 2001

Beschlossen...

... hat die AK diesmal nichts. Zur Beschlussfassung stand zwar eine Erklärung der Dienstgeberseite an, in der sie sich für die Einführung der wirtschaftlichen Mitbestimmung auf betrieblicher wie überbetrieblicher Ebene in den unternehmerisch geführten Einrichtungen der Caritas stark zu machen versprach. Sie erhofft sich davon flexiblere Tarifregelungen für eine bessere Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen der sozialen Dienste und erwartet als Gegenleistung dafür von der Dienstnehmerseite eine unverzügliche Aufnahme entsprechender Verhandlungen. Diese Vorlage wurde nach intensiver Beratung jedoch wieder zurückgezogen, weil sie sich quer durch die Parteien als nur bedingt konsensfähig erwies. Doch auch ohne diesen Beschluss wird die AK wie bisher vernünftiges Tarifrecht schaffen.

Aus für die Zusatzversorgung?!

Dann widmete sich die AK zwei Tage lang mit Gästen aktuellen Fragen der Altersversorgung. Die als Perspektivtagung geplante Veranstaltung geriet unversehens zum Begräbnis der Zusatzversorgung in ihrer bisherigen Form der Gesamtversorgung.
Frau Bossmann von der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln (KZVK) tauchte als Überraschungsgast auf und machte deutlich, dass Mitgliederschwund, Mitgliederschwund, damit erbundene Umlageeinbußen, die Anbindung an systemfremde Bezugsgrößen und verfassungsgerichtliche Vorgabendie jetzt noch leidlich funktionierenden öffentlich-rechtlichenVversorgungskassen schon bald in ein marodes Milliardengrab ohne Zukunft zu verwandeln drohten.
Denn der zu erwartende Mehraufwand an Leistungen sei angesichts der Beitragseinnahmen nur durch unzumutbare Umlageanhebungen zu bewältigen. Zusätzlich bringe der ausdrückliche Ausschluss der Mitglieder von Zusatzversorgungskassen von der steuerlichen Förderung durch das Altersvermögensgesetz Milliardenverluste für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Fachleute seien sich einig(?), dass bei diesen Vorgaben das bestehende System weder zu reparieren noch zu finanzieren sei.

Für die KZVK ergebe sich ausschließlich aus den steuerlichen Gründen die Notwendigkeit, das bisherige System der Zusatzversorgung zu verlassen und auf ein neues Modell der betrieblichen Altersversorgung umzusteigen.

Das neue Punktemodell
erfülle alle Vorgaben hinsichtlich Transparenz, Äquivalenz, Gleichbehandlung, Finanzierbarkeit und Steuerbegünstigung. Alle bisherigen Ansprüche aus der Zusatzversorgung sollen durch Umrechnung berücksichtigt werden. Durch die Abkoppelung vom Gesamtversorgungssystem der Beamten erfülle man die gesetzlichen Vorgaben des Altersvermögensgesetzes für eine steuerliche Förderung der Beiträge für Dienstgeber wie Dienstnehmer. Der geplante Umstellungstermin sei schon der 1.1.2002.

Die Gewerkschaften lassen verlauten, sich dem Ernst der Lage beugen und sich ebenfalls auf ein neues System der Zusatzversorgung einlassen zu wollen. Da allee Zusatzversorgungskassen mehr oder weniger vor den gleichen Problemen stehen, ist über kurz oder lang zu erwarten, dass auch sie auf ein kapitalgestütztes System der betrieblichen Altersvorsorge umgestellt werden.

Die Bischöfe lassen derzeit prüfen, wer im kirchlichen Bereich arbeitsrechtlich verbindlich entsprechende Beschlüsse fassen kann. Aber das ist nicht das einzige Problem...