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AK-Info 05/2002

Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit der Dienstnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes:
BeckerFreyseng, Dr. Clausen, Cleophas, Kammerbauer, Koch, Sudhop, Schwendele, Taudte
Vervielfältigung und weitere Verbreitung mit Quellenangabe erlaubt und erwünscht

 

Die Beschlüsse vom 17. Oktober 2002

Beschlossen ...

... hat die AK, die Übergangsregelung in § 2b AT für Mitarbeiter in Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen (ABM/SAM) für alle vor dem 31.12.04 bewilligten Maßnahmen zu ver-längern.
... eine neue Befristung in § 3 Abs. d AT bis zum 31.12.04.
... eine Ergänzung ihrer Geschäftsordnung, nach der "Anträge zur Veränderung der AVR in schriftlicher Form vorliegen müssen". Hintergrund dieser Regelung ist die Unsitte, im Verlaufe einer Diskussion unterschiedliche mündliche Anträge zu stellen und damit eine transparente Beschlussfassung zu erschweren.

Vertagt ...

... wurde der Antrag, ein Tätigkeitsmerkmal für die "Fachaltenpfleger in der psychiatrischen Pflege" in die AVR aufzunehmen. Die Dienstgeberseite möchte ihrer grundsätzliche Bereitschaft erst nach dem endgültigen Inkrafttreten des vor dem Bundesverfassungsgericht blockierten Altenpflegegesetzes durch eine entsprechende Beschlussfassung Ausdruck verleihen.
... wurde die Verlängerung der bis zum 31.12.2002 befristeten "Öffnungsklausel für Notsituationen" in Ab-schnitt XVI der Anlage 1 zu den AVR. Die seinerzeit per Dienstvereinbarung ermöglichte befristete Stundung von Gehaltsbestandteilen sowie die Verkürzung der vereinbarten Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich sei in der Praxis kaum angewendet worden. Für die Mitar-beiterseite gibt es inzwischen sinnvollere Lösungen über die bereits vereinbarte Flexibilisierung der Arbeitszeiten, für die Dienstgeberseite wäre die Öffnungsklausel nur in verbesserter (verschärfter) Form zustimmungsfähig.

Verabschiedet ...

... in den Ruhestand wurde der langjährige Rechtsberater der Mitarbeiterseite, Wilderich von Fürstenberg. Er hat sein profundes Wissen stets sachgerecht, engagiert und verständlich in die Beratungen der Fraktion eingebracht. Alle arbeits-, mitarbeitervertretungs- und sozialrechtlichen Fragen fanden bei ihm stets ein offenes Ohr und kompetente Beantwortung. Besondere Verdienste erwarb er sich durch seine ausführlichen und verständlichen Beiträge im "AK-Magazin", in dem er pointierte Kommentare zur AVR und zu aktuellen Entwicklungen im kirchlichen Arbeitsrecht veröffentlichte.
Für die Mitarbeiterseite war er stets ansprechbar, von bewundernswerter Geduld, aber auch von klarem Profil und eindeutiger Meinung. Sie dankte ihm mit langanhaltendem Applaus für seine beispielhafte Arbeit. Und auch die Dienstgeberseite zollte ihm gebührenden Respekt.
Neu eingeführt wurde seine Nachfolgerin, Henriette Crüwell aus Frankfurt/Main. Sie bringt beste Voraussetzungen mit, Wilderich v. Fürstenbergs Arbeit mit eigenständigen Gedanken zielgerichtet fortzusetzen.

Erklärt...

...hat die Mitarbeiterseite, wie sie die Vorgänge der Systemumstellung der zusätzlichen Altersversorgung nach der letzten AK Sitzung im Juni bewertet.
Hierzu siehe beiliegende Erklärung.
Einzelheiten der Beschlüsse entnehmen Sie wie immer dem "Schnellbrief", Ihrem bischöf-lichen Amtsblatt oder der "neuen Caritas" und dem nächsten AK-Magazin sowie unter www.caritas.de.