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AK-Info 02/2002

Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit der Dienstnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes:
Becker-Freyseng, Dr. Clausen, Cleophas, Kammerbauer, Koch, Sudhop, Schwendele, Taudte
Vervielfältigung und weitere Verbreitung mit Quellenangabe erlaubt und erwünscht

 

Die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 14. März 2002

Beschlossen ...

... hat die AK, Teile des 77. Änderungstarifvertrages und weitere Tarifverträge zum BAT in die AVR zu übernehmen und einzuarbeiten. Die geänderten Bestimmungen betreffen das Erwerbsminderungsrecht, das Ersetzen des Schwerbehindertengesetzes durch das SGB IX sowie zahlreiche textliche Änderungen. Der bisherige "Ortszuschlag" hat im BAT ausgedient und wird durch den Begriff "Familienzuschlag" ersetzt. Die darauf verweisenden Bestimmungen der AVR wurden angepasst. Die Begriffe "Berufs- und Erwerbsunfähigkeit" werden durch die "verminderte Erwerbsfähigkeit" ersetzt. Neu ist die Bestimmung, dass teilerwerbsgeminderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Teilerwerbsrente eine Weiter-beschäftigung auf ihrem bisherigen oder einem geeigneten freien Arbeitsplatz im Rahmen des vom Rentenversicherungsträger festgestellten Leistungsvermögens beantragen können, soweit nicht dringende dienstliche oder betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Die Frist für die Beantragung einer Weiterbeschäftigung beträgt 2 Wochen nach Erhalt des Rentenbescheides.

... hat die AK, einen eigenen Ausschuss für Menschen mit Behinderungen einzurichten, der sich u.a mit neuen Berufen ("Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsörderung in Werkstätten für behinderte Menschen") befassen soll. Ebenfalls ein Thema für diesen Ausschuss ist die Einarbeitung der neuen Sprachregelungen des SGB IX in die AVR.

Gestrichen ...

... hat die AK die Hochziffern 117, 130, 136, 137 und 140 an Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 2. Sie beinhalteten Übergangsregelungen für Bewährungsaufstiege, die inzwischen durch Zeitablauf obsolet geworden sind.

Abgelehnt ...

... wurde ein Antrag der Mitarbeiterseite, die "Arbeitszeit Ost" (40 Std./Woche) der Arbeitszeit West (38,5 Std./Woche) anzugleichen.

... wurde ein Antrag, die "Operationstechnischen Assistenten und Assistentinnen in die AVR einzugruppieren.

Und die Zusatzversorgung?

Die Mitarbeiterseite der AK vertritt die durch Gutachten gestützte Auffassung, dass die bisher vorliegenden Pläne zur Umstellung der Anwartschaften auf das Punktemodell einen rechtlich nicht haltbaren Eingriff in erworbene Ansprüche darstellen. Sie ist der Ansicht, dass die KZVK aufgrund ihrer hervorragenden Finanzlage deutlich bessere Übergangsregelungen als die für den öffentlichen Dienst vorgesehenen vorlegen müsse. Sie erwartet, dass die zuständigen Verantwortlichen für die nächste Sitzung der Zentral-KODA ein entsprechendes Angebot vorlegen. In Sachen "Entgeltumwandlung", der Alternative zur "Riesterrente, wartet die AK noch auf einen Beschluss der Zentral-KODA. Bleibt dieser aus, will die AK selbst eine Regelung beschließen.