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AK-Info 01/2002

Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit der Dienstnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes:
Becker-Freyseng, Dr. Clausen, Cleophas, Kammerbauer, Koch, Sudhop, Schwendele, Taudte
Vervielfältigung und weitere Verbreitung mit Quellenangabe erlaubt und erwünscht

 

Die Ergebnisse der Klausurtagung der Dienstnehmerseite der AK in Osnabrück vom 07. - 09.01.02

Prof. Dütz, Emeritus der Uni Augsburg, war der Stargast bei der diesjährigen Klausurtagung der Dienstnehmerseite in Osnabrück. Sein Thema: Die Entwicklung der Verbindlichkeit der AVR von der Einbeziehungsabrede zur Tarifqualität. Tobias Schürmann von ver.di diskutierte mit der Fraktion die Überlegungen von ver.di zur Weiterentwicklung des BAT unter den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen.

Dütz machte deutlich, dass die zunehmende Qualität der AK-Arbeit sich auch in der rechtlichen Beurteilung der AVR durch das Bundesarbeitsgericht niederschlage. Ging man ursprünglich davon aus, dass es sich bei den AVR um einseitig von Arbeitgeberseite erlassene Richtlinien handele, die erst durch einzelvertragliche Inbezugnahme überhaupt Rechtsqualität erhielten, so sei eine zunehmende Tendenz erkennbar, den AVR Tarifqualität zuzuschreiben, da bei ihrem Entstehen die Mitarbeiterseite ganz maßgeblich beteiligt sei.

Damit werden jedoch bisherige Gepflogenheiten der Dienstgeberseite, die AVR gewissermaßen als Baukasten nach Belieben zu benutzen, zunehmend fragwürdiger. Denn Tarifqualität verpflichtet beide Seiten zu unbedingter Einhaltung einmal beschlossener Regelungen. Weder können Mitarbeiter auftarifliche Regelungen verzichten, noch Dienstgeber solche ausschließen.

Diese Entwicklung hat Konsequenzen bis in den Bereich der Gesetzgebung. So geht das Bundesarbeitsministerium wie selbstverständlich davon aus, dass die kirchlichen Arbeitsrechtsgremien voll von den den Tarifparteien zugestandenen Öffnungsklauseln erfasst würden. Dütz hegt keinen Zweifel, dass das BAG in nächster Zeit den AVR ausdrücklich die Tarifqualität zuerkennen wird, die bisherige Rechtsprechung laufe genau auf diesen Punkt hin. Auf einen Zeitpunkt wollte er sich allerdings nicht festlegen.

Eine weitere Konsequenz ist bei den Gewerkschaften zu erkennen. Sie haben ihre bedingungslose Konfrontation gegen den Dritten Weg aufgegeben und scheinen sich sogar eine Mitwirkung beim Dritten Weg vorstellen zu können. Es hat sich herumgesprochen, dass die Partner des Dritten Weges manchmal tariftreuer sind, als die Gewerkschaften selber. Das ist natürlich ein erfreuliches Ergebnis 20-jähriger Bemühungen, die Mitarbeiterseite vom Zustimmungsverein zu einem ernst zunehmenden und unverzichtbaren Verhandlungspartner zu machen.

Was ver.di angeht, so sind nach Ansicht der Dienstnehmerseite von dort in nächster Zeit keine wegweisenden Tarifentscheidungen zu erwarten. Es gibt zu viele Probleme, die in Tarifverhandlungen "beerdigt" wurden und deren Neuverhandlung fraglich ist. Auch bisherige Verhandlungsstrategien müssen wohl neu überdacht werden Man sei dabei, sich neu zu sortieren, so Schürmann von ver.di

In Sachen Zusatzversorgung hat sich die Fraktion darauf verständigt, ihre Vertreter in der Zentral-KODA in der Absicht zu unterstützen, unter den derzeitigen Voraussetzungen einem Umstieg von der Zusatzversorgung in das Punktemodell die Zustimmung zu verweigern, Ob es dazu kommt, entnehmen Sie dem nächsten Zentral-KODA-Organ.

In den verdienten Ruhestand verabschiedet wurde Franz-Josef Dorenkarmp. Als Mitglied der Fraktion und der Sprechergruppe hat er jahrelang dazu beigetragen, die Arbeit der Fraktion zu strukturieren und zu verbessern. In einer Feierstunde wurden seine Verdienste von Caritasdirektor Guddorf in Vertretung von Präsident Puschmann mit dem goldenen Ehrenzeichen der Caritas gewürdigt.

Als Nachfolger in der Sprechergruppe wurde Rolf Cleophas aus Aachen gewählt.